ISSN:
1438-2385
Quelle:
Springer Online Journal Archives 1860-2000
Thema:
Werkstoffwissenschaften, Fertigungsverfahren, Fertigung
Notizen:
Zusammenfassung 1. Es wurde versucht, bei den verschiedenen im Handel befindlichen Teesorten mit Hilfe einer stark vergrößernden Lupe Blatt, Rippe und Stengel auszusortieren, was im wesentlichen gelang. 2. Als Beurteilungsgrundlage für Tee wurden herangezogen: Wassergehalt, wäßriger Extrakt, Coffeingehalt, Gerbstoffgehalt; Gesamtasche und, als neuere Versuche, die Bestimmung der sog. Oxydationszahl und der Chloraminzahl, wobei unter 0-Zahl die Anzahl Kubikzentimeter 0,01 n-KMnO4-Lösung verstanden werden, die zur Oxydation von 100 cm3 Wasserdampfdestillat von 5 g Tee verbraucht werden. Unter der Cbloraminzahl wird die Anzahl Kubikzentimeter 0,01 n-Chloraminlösung verstanden, die von 10 cm3 des 100 cm3 betragenden Wasserdampfdestillates von 5 g Tee verbraucht werden. 3. Kostproben, hergestellt durch Übergießen von 2,9 g Tee mit 150 cm3 kochenden Wassers, 5 min langes Ziehen und Abgießen, wurden von Versuchspersonen (Nichtrauchern) als zu stark und unangenehm schmeckend abgelehnt. Als günstig wurden Aufgüsse von 1,5 g Tee mit 150 cm3 kochendem Wasser, bei 3 min langem Ziehen und Abgießen, angesehen. 4. Alle diese Werte können nicht als Grundlage für die Beurteilung und Bewertung von Tee herangezogen werden. Es erscheint fraglich, ob überhaupt eine Höchstgrenze für den Stengelgehalt festgelegt werden kann. Fast alle untersuchten Teeproben wiesen Stengelgehalte zwischen 40–50% auf und ergaben aromatische gutschmeckende Aufgüsse. Wenn eine Höchstgrenze für den Stengelgehalt festgesetzt wird, müßte man nach den gewonnenen Feststellungen einen solchen bis zu 50% als zulässig ansehen, wenn gleichzeitig die anderen Werte (Extraktgehalt, Coffeingehalt u. a.) den Anforderungen entsprechen. Mehr als 50% Stengel könnten aber nicht mehr als handelsüblich gelten und müßten daher als Verfälschung angesprochen werden.
Materialart:
Digitale Medien
URL:
http://dx.doi.org/10.1007/BF01884588
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