ISSN:
1434-4726
Source:
Springer Online Journal Archives 1860-2000
Topics:
Medicine
Notes:
Zusammenfassung Auf Grund der zahlreichen Mitteilungen über die Wirkung der Rö.-Bestr. von Tonsillen läßt sich kein überzeugendes Urteil über den Wert dieser Behandlung fällen. Einerseits wird ein Vergleich der Bestrahlungsegebnisse sehr erschwert durch die Verschiedenartigkeit der Indikationsstellung und der Art und Dosis der verwendeten Röntgenstrahlen. Andererseits liegen den veröffentlichten Beobachtungen Urteile von Ärzten anderer Disziplinen, wie Röntgen- und Kinderärzten, zugrunde, bei denen die Möglichkeit einer Täuschung eher als bei einem Laryngologen gegeben sein könnte. Es dürfte der Strahlentherapie u.a. die Gefahr der Unvollkommenheit in der Ausheilung und damit der Rezidivmöglichkeit anhaften, wie unsere Beobachtungen deutlich zeigen. Bei diesem Urteil sind wir uns wohl der Tatsache bewußt, daß es sich bei unseren 20 tonsillektomierten Patienten ausschließlich um Fehlergebnisse der Rö.Bestr. handelt und die angeblich gebesserten bzw. geheilten Fälle von einem Laryngologen nicht erfaßt werden. Durch die TE wurden sämtliche 20 erfolglos bestrahlten Patienten geheilt. Wir führen dieses Ergebnis auf die Tatsache zurück, daß durch die TE schadhaftes Gewebe vollständig entfernt wird. Die Rö.Bestr. dürfte nie mit ähnlicher Wahrscheinlichkeit den therapeutischen Enderfolg sichern können wie die TE, worauf u. a. Voss mit Recht hinweist. Die tägliche Praxis erweist in erdrückenden Zahlen nicht nur die weitgehende Harmlosigkeit der TE bei fachgerechter Ausführung, sondern auch unbestreitbare Erfolge selbst in schweren Fällen von Herdinfektion. Dem Standpunkt vonCalderoli, der die Tonsille wertmäßig dem Auge gleichsetzt, das möglichst nicht zu entfernen sei, kann in dieser übersteigerten Form unmöglich zugestimmt werden. Wir sind der Meinung, daß, abgesehen von einigen Sonderfällen, wie z. B. Hämophilie, nur die TE als Behandlung in Frage kommt.
Type of Medium:
Electronic Resource
URL:
http://dx.doi.org/10.1007/BF02105522
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