Zusammenfassung
Es werden Arbeitsvorschriften zum qualitativen Nachweis und zur quantitativen Bestimmung von freiem, zugesetztem Glycerin in Marzipan und Persipan bekannt gegeben.
Freies Glycerin ist in Mandel- und Aprikosenkernen bzw. Marzipan und Persipan ohne Glycerinzusatz nicht nachweisbar. Zugesetztes Glycerin kann nach der gegebenen Vorschrift bis zu 0,1% einwandfrei nachgewiesen werden.
Bei der quantitativen Glycerinbestimmung konnte nicht ohne weiteres im wässerigen, geklärten Auszug gearbeitet werden, da hier wasserlösliche Stoffe störten, welche bei der Glycerinbestimmung nach dem Jodidverfahren flüchtige Jodverbindungen bildeten, die sich mit Silbernitratlösungen zu Silberjodid umsetzten, also Isopropyljodid bzw. Glycerin vortäuschten. Die angegebene Arbeitsvorschrift vermeidet aber diese Fehlerquellen.
Die Genauigkeit der angegebenen Methoden wurde in selbst hergestellten Marzipanund Persipanwaren nachgeprüft und als ausreichend für praktische Zwecke befunden.
Literatur
Diese Z.54, 89.
Der höchstzulässige Stärkesirupzusatz betrug früher 3,5% und ist zur Zeit von der Süßwarenindustrie auf 5% heraufgesetzt.
Z. anal. Chem.43, 549 (1903).
20 g Silbernitrat werden in 50 ccm Wasser gelöst und mit absolutem Alkohol auf 500 ccm aufgefüllt.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Kluge, H. Nachweis und quantitative Bestimmung von Glycerin in Marzipan und Persipan. Zeitschr. f. Untersuchung der Lebensmittel 73, 34–38 (1937). https://doi.org/10.1007/BF01651665
Received:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/BF01651665