Zusammenfassung
In eingehenden Untersuchungen wird die Summationsfähigkeit der menschlichen Haarpapille gegenüber Röntgenstrahlen nachgewiesen und in Vergleich zum Erythemablauf nach Röntgen-Bestrahlung des Hautorgans gesetzt. Während bekanntlich der Erythemkurvenverlauf durch die Fraktionierung wesentlich gemindert bezw. fast völlig aufgehoben werden kann, bleibt der Epilationseffekt hiervon unberührt, solange die fraktionierte Bestrahlung das Zeitintervall von 8–10 Tagen nicht überschreitet. Es ist also z. B. hinsichtlich der Epilationswirkung gleichgültig, ob unter bestimmten Bedingungen einmalige 400 r verabreicht werden, oder die Bestrahlung in Form von 8×50 r-Fraktionen erfolgt.
In gewissen Grenzen scheint der Elektivitätsfaktor durch die Fraktionierung sogar anzusteigen.
Diesen Erkenntnissen kommt praktische Bedeutung bei der Durchführung der temporären Epilation des Kopfes und Bartes zu, insbesondere, wenn aus bestimmten Gründen eine besondere Schonung von Haut, Knochenwachstumszonen und Hirn geboten ist.
Zur Vermeidung ungewollter temporärer Epilationen wird man dieses hohe Maß an Summationsfähigkeit bei höher dosierten Ekzembestrahlungen im Bereich von Behaarungszonen in Rechnung stellen müssen.
Wie weit die Summationsfähigkeit der Haarpapille für die Durchführung von Dauerepilationen bedeutungsvoll werden kann, ist erst nach Vorliegen endgültiger Erfahrungen zu entscheiden, so daß für die Praxis nach wie vor ein ablehnender Standpunkt eingenommen wird.
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Schirren, C.G., Can, A. Über die Summationsfähigkeit der menschlichen Haarpapille des Kopfhaares gegenüber Röntgenstrahlen. Arch. klin. exp. Derm. 206, 110–116 (1957). https://doi.org/10.1007/BF00478999
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF00478999