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Über den Nachweis von Trichloräthylen und andern halogenhaltigen organischen Lösungsmitteln

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Archiv für Gewerbepathologie und Gewerbehygiene Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Durch die Reaktion vonFujiwara können die als technische Lösungsmittel vorzugsweise in Betracht kommenden Halogenkohlenwasserstoffe, wie z. B. Trichloräthylen, erkannt und in den Organen durch Vergiftung mit diesen Stoffen Gestorbener nachgewiesen und ihrer Menge nach bestimmt werden. In dem Harn solcher Personen, die im gewerblichen Betrieb Trichloräthylen einatmen, kann es nach unseren bisherigen Erfahrungen chemisch eindeutig nachgewiesen und auch quantitativ ermittelt werden, ebenso wie bereitsFujiwara regelmäßig Chloroform in dem Harn von Patienten feststellen konnte, die eine Chloroformnarkose durchgemacht hatten. Eine weitere Nachprüfung dieses Befundes bezüglich Trichloräthylen erscheint uns aber geboten. Wir beabsichtigen hierüber später zu berichten.

Die vonYeager (l. c.) gegen dieFujiwara-Reaktion vorgebrachten Bedenken sind hinfällig, wenn sie in der von uns erprobten Form und unter Beachtung der angegebenen Vorsichtsmaßregeln ausgeführt wird.

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Brüning, A., Schnetka, M. Über den Nachweis von Trichloräthylen und andern halogenhaltigen organischen Lösungsmitteln. Arch. Gewerbepath. 4, 740–747 (1933). https://doi.org/10.1007/BF02178605

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