Zusammenfassung
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1.
Es wird gezeigt, daß die Wiederherstellung der komplementären Kraft von Liquoid- und Heparin-vergiftetem Meerschweinchenserum nicht nur durch Zusatz verschiedenartig inaktivierter Komplementchargen möglich ist, sondern auch durch Substanzen erfolgen kann, denen jede Beziehung zur komplementären Funktion fehlt, wie Hühnereiklar und Gummi arabicum.
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2.
Damit steht fest, daß die Inaktivierung des Komplements durch Liquoid und Heparin nicht in einer endgültigen Zerstörung von Komplementelementen, sondern nur in ihrer Blockierung besteht; diese erfolgt unter Erhaltenbleiben ihrer Struktur und kann rückgängig gemacht werden.
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3.
Das Plasma des Menschen, des Meerschweinchens und der Ratte enthält nicht nur eine gegen Liquoid und Heparin sensible Komplement-komponente, sondern daneben einen oder mehrere Körper, die eine besondere Affinität zu Liquoid und Heparin besitzen, selbst aber nichts mit dem Komplement zu tun haben. Diese Körper wirken als Antagonisten des Liquoid und des Heparin. Ihr Verhalten bei der Fraktionierung nachCohn wird beschrieben.
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4.
Eine Analyse des Angriffspunktes ist für die antikomplementäre Wirkung des Liquoid und des Heparin mit der klassischen Methode der Rekombination verschiedener Komplementstücke prinzipiell unmöglich.
Literatur
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Klein, P., Lange, A. über die Reaktivierung von Komplement nach Vergiftung durch hochmolekulare Anticoagulantien. Zeitschr. f. Hygiene. 142, 445–456 (1956). https://doi.org/10.1007/BF02152433
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02152433