Literatur
W. Hofmeister, Die Entstehung des Embryo der Phanerogamen. 1849.
Der rothe Blutfarbstoff (nicht das künstlich dargestellte Hämatin) hat je nach dem Grade der Eintrocknung durch Alter, Erhitzung u. s. w. eine sehr verschiedene Löslichkeit in Wasser. Frisch ist er sehr leicht löslich; er wird aber um so unlöslicher, je älter er wird. — Bei Einwirkung von Feuchtigkeit auf frische Blutflecken wird daher der Blutfarbstoff mit den leicht löslichen Blutsalzen zugleich ausgezogen, aus alten Blutflecken können aber die Salze ausgewaschen werden, während der Blutfarbstoff zurückbleibt. Daher sind in frischen zur gerichtlichen Untersuchung kommenden Blutflecken die Salze wohl immer noch vorhanden und es können aus ihnen die Häminkrystalle ohne Salzzusatz zum Eisessig dargestellt werden; alte Blutflecken dagegen, aus welchen häufig, besonders wenn sie dünn aufgetragen sind, die Blutsalze verschwunden sind, erfordern zur Darstellung der Häminkrystalle in den meisten Fällen einen Salzzusatz. — Die verschiedene Löslichkeit des Blutfarbstoffes in Wasser im Gegensatz zur constant sich gleich bleibenden Löslichkeit der Blutsalze bedingt auf diese Weise Verhältnisse, welche zur Darstellung der Häminkrystalle in gerichtlichen Fällen von äusserster Wichtigkeit sind. Durch sie erklären sich auch die widersprechenden Angaben der Autoren über die Nothwendigkeit und Entbehrlichkeit eines Salzzusatzes (Vgl. diese Zeitschrift Bd. XV. S. 50).
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Simon, G. Zur Darstellung der Teichmann'schen Häminkrystalle. Archiv f. pathol. Anat. 16, 170–172 (1859). https://doi.org/10.1007/BF01945257
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01945257