Zusammenfassung der Ergebnisse
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1.
Es wurde eine Übersicht über die üblichsten Methoden zum Nachweise von Ricinussamenresten gegeben.
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2.
Die Erscheinungen im polarisierten Lichte wurden hierbei als neues Erkennungsmittel eingeführt.
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3.
Es wurde eine neue quantitative Bestimmung von Ricinussamenresten gegeben, die auf der Messung der Oberfläche der Palisadenplatten beruht.
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4.
An einigen Proben wurde das Verfahren auf seine Brauchbarkeit geprüft und die äußerste Empfindlichkeit nachgewiesen.
Zum Schlusse bleibt mir die angenehme Pflicht, meinen besten Dank der Direktion der Prüfungsanstalt für Futtermitteluntersuchung in Wageningen, insbesondere dem Herrn C. J. Kohle, der Literatur und Muster zu meiner Verfügung stellte, auszusprechen.
Literatur
Biedermann's Zentralbl. f. Agrikulturchemie 1889,18, 687.
Daselbst 1889,18, 810.
Chem.-Ztg. 1913,37, 1282.
Die Vorschrift der Prüfungsanstalt für Futtermitteluntersuchung in Wageningen zum Nachweise von Ricinus ist folgende: 10 g der Probe werden mit Salpetersäure und darauf mit Natronlauge aufgehellt. Durch Dekantieren werden die schweren Fragmente gesammelt und mit kone. Salpetersäure gekocht, worauf die Ricinusteile mit der Lupe näher indifiziert werden können.
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Wagenaar, M. Über den Nachweis von Ricinussamen in Futtermitteln. Zeitschr. f. Untersuchung der Lebensmittel 57, 413–418 (1929). https://doi.org/10.1007/BF01653790
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01653790