Literatur
Gesetze u. Verordnungen (Beilage zu dieser Z.)29, 33 (1937).
Lindner u. Patschky, diese Z.74, 11 (1937).–Beier, Mitt. Vereins dtsch. Lebensmittelchem.1937 I, 7.
Feder, diese Z.17, 191 (1909).–Kreis u. Iselin, ebenda68, 568 (1934).
Kreis u. Iselin, siehe Anm. 3.–Schneck u. Ziegler, Vorratspfl. u. Leb.mittelforsch.1, 494 (1938).–Zeglin, Qualitativer Nachweis. Vortrag bei der Arbeitstagung des Vereins deutscher Lebensmittelchemiker Berlin, April 1937.
Siehe Anm. 2.
Siehe Anm. 4 Kreis u. Iselin, siehe Anm. 3.–Schneck u. Ziegler, Vorratspfl. u. Leb.mittelforsch.1, 494 (1938).–Zeglin, Qualitativer Nachweis. Vortrag bei der Arbeitstagung des Vereins deutscher Lebensmittelchemiker Berlin, April 1937 S. 1.
Michaelis u. Rona, Praktikum der physikalischen Chemie, insbesondere der Kolloidchemie. 4. Aufl.1930, 60–65–Handbuch der Lebensmittelchemie von Bömer, Juckenack, Tillmans3, 423 (1936).
Der Apparat kann von der Firma Haack, Wien, Garelligasse 4, bezogen werden.
Der Apparat kann von der Firma F. und M. Lautenschläger, München, bezogen werden. Sämtlichep H-Bestimmungen bei der Methode wurden auf elektrometrischem Wege nachgeprüft, wobei stets Übereinstimmung mit den Werten des Foliencolorimeters festgestellt wurde.
Das Magermilchpulver war nach dem Krause-Verfahren hergestellt. Walzenmagermilchpulver, welches im Vergleich zu Krause-Pulver eine schlechtere Löslichkeit in Wasser aufweist, verhielt sich nach unseren Versuchen bei dem angegebenen Verfahren wie Krause-Pulver, da die heiße Natriumoxalat-Natriumbicarbonat-Behandlung eine gute Auflösung des Milcheiweißes bewirkte.
Baumann u. Großfeld, diese Z.32, 489 (1916).–Großfeld, ebenda45, 253 (1923).
Nach der Verordnung über Wurstwaren ist zwar der Zusatz von Milcheiweißpräparaten gestattet, nicht aber der Zusatz von Wasser.
Kerp u. Riess, diese Z.49, 219 (1925).
Das bei den vorliegenden Versuchen angewandte Magermilchpulver hatte etwas Feuchtigkeit angezogen.
Bei unseren Versuchen hatten die Würste mit Milcheiweißzusatz die Neigung, schneller zu verderben als die Vergleichswürste ohne Zusatz. Diese Erscheinung ist in der Verordnung über Wurstwaren berücksichtigt, wo vorgeschrieben ist, daß Milcheiweißpräparate nur Kochwürsten zugesetzt werden dürfen, die zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt sind. Der Zusatz in Rohwürsten oder Dauerwaren ist verboten.
Siehe Anm. 4 Kreis u. Iselin, siehe Anm. 3.–Schneck u. Ziegler, Vorratspfl. u. Leb.mittelforsch.1, 494 (1938).–Zeglin, Qualitativer Nachweis. Vortrag bei der Arbeitstagung des Vereins deutscher Lebensmittelchemiker Berlin, April 1937 auf S. 210.
Siehe Anm. 2 Bei unseren Versuchen hatten die Würste mit Milcheiweißzusatz die Neigung, schneller zu verderben als die Vergleichswürste ohne Zusatz. Diese Erscheinung ist in der Verordnung über Wurstwaren berücksichtigt, wo vorgeschrieben ist, daß Milcheiweißpräparate nur Kochwürsten zugesetzt werden dürfen, die zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt sind. Der Zusatz in Rohwürsten oder Dauerwaren ist verboten S. 210.
Siehe Anm. 4 Kreis u. Iselin, siehe Anm. 3.–Schneck u. Ziegler, Vorratspfl. u. Leb.mittelforsch.1, 494 (1938).–Zeglin, Qualitativer Nachweis. Vortrag bei der Arbeitstagung des Vereins deutscher Lebensmittelchemiker Berlin, April 1937 auf S. 210.
Vgl. Handbuch der pathogenen Mikroorganismen von Kolle-Wassermann. 3. Aufl.2, Teil 1, 323 (1929).
Griebel u. Maass, diese Z.63, 175 (1932).
Schlossberger, Reichsgesdh. bl.9, 85 (1934).
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Kluge, H. Über den Nachweis von aufgeschlossenem Milcheiweiß und Magermilchpulver in Fleisch und Wurst. Zeitschr. f. Untersuchung der Lebensmittel 80, 209–228 (1940). https://doi.org/10.1007/BF01678858
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