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Kritisches zur Feststellung einseitiger Taubheit mit al

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References

  1. Monatsschr. für Ohrenheilkunde 1910, S. 517.

  2. Verhandlungen der deutschen otologischen Gesellschaft 1903.

  3. Verhandlungen der deutschen otologischen Gesellschaft 1903 und 1906 und 1909.

  4. Verhandlungen der deutschen otologischen Gesellschaft 1906, S. 293.

  5. Stimmgabel al und Labyrinthitis. Monatschr. f. Ohrenheilk. 1910, S. 517.

  6. Der von Wanner in Wien (1906) erwähnte Fall steht damit allerdings in einem gewissen Widerspruch. Wenn die Feststellung einseitiger Taubheit mit al — wie Scheibe betont — nur für Mittelohreiterungen gilt und nur dann, wenn der Eintritt der Taubheit beobachtet werden kann, so durfte man in dem Wannerschen Fall aus dem Ausfall der a 1 - Prüfung konsequenterweise keine Schlüsse ziehen, da — soviel aus der Mitteilung ersichtlich ist — die Taubheit nicht frisch eingetreten war.

  7. Sagt doch Scheibe an einer anderen Stelle seiner Abhandlung (Monatsschr. f. Ohrenheilk. 1910, S. 533): „Wir kommen viel häufiger in die Lage, die Stimmgabel al zu benutzen, um Labyrintheiterung auszuschließen als um sie nachzuweisen.“

  8. Verh. d. deutschen otolog. Gesellsch. 1909.

  9. Passows Beiträge, Bd. II, p. 146.

  10. Monatsschr. f. Ohrenheilk. 1908.

  11. Monatsschr. f. Ohrenheilk. 1910, S. 517.

  12. Quix: Die Feststellung einseitiger Taubheit. Passows Beiträge, Bd. V, S. 7.

  13. Scheibe sagt Monatsschr. f. Ohrenheilk. 1910, S. 519: „Die Beobachtung, daß bei chronischer Schwerhörigkeit — nicht Mittelohreiterung — al per Luft nicht, wohl aber Konversationssprache dicht am Ohr perzipiert werden kann, ist nichts Neues. Ich könnte eine ganze Reihe Fälle von hochgradiger Mittelohrsklerose und einige Fälle von nervöser Schwerhörigkeit anführen, bei denen al nicht, wohl aber Sprache gehört wurde.“

  14. Monatsschr. f. Ohrenheilk. 1910, S. 533.

  15. Passows Beiträge, Bd. V, S. 7.

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Haymann, L. Kritisches zur Feststellung einseitiger Taubheit mit al. Archiv f. Ohrenheilkunde 89, 101–111 (1912). https://doi.org/10.1007/BF02000209

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