Seit dem 01. Januar 2000 gilt in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) der durch das Gesundheitsreformgesetz 2000 neu eingeführte § 5b. Danach sind die Ärzte gesetzlich verpflichtet, Leistungen bei Standardtarifversicherten zu reduzierten Gebührensätzen zu berechnen. Mit der Verankerung eines gesetzlich vorgeschriebenen Tarifs des Versicherungsgewerbes in einer Amtlichen Gebührenordnung ist erstmalig ein Systembruch erfolgt.
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Wienke, A. Gebührenordnung für Ärzte – Abrechnung nach Standardtarif. HNO 48, 700–701 (2000). https://doi.org/10.1007/s001060050642
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DOI: https://doi.org/10.1007/s001060050642