ISSN:
1437-1596
Source:
Springer Online Journal Archives 1860-2000
Topics:
Medicine
,
Law
Notes:
Zusammenfassung 1. Um die Möglichkeiten einer vaginalcytologischen Diagnose des provozierten Abortes unter gerichtsmedizinischen Gesichtspunkten zu prüfen, wurden Ausstriche aus dem Scheidengewölbe von 300 Frauen (darunter 100 Frauen nach klinisch festgestelltem Abort) qualitativcytologisch wie quantitativ nach der Zellzahl untersucht; es ergab sich: a) Der Scheidenzustand ist während Cyclus, Schwangerschaft, vor und nach Abort so unterschiedlich, daß eine cytologische Diagnose möglich ist. b) Der drohende oder, nach Eintritt, nicht-fieberhafte anamnestisch nicht-provozierte Abort ist gekennzeichnet durch die zuerst ansteigende, unmittelbar nach Abort hohe Zahl charakteristischer eosinophiler Zellen. c) Der fieberhafte Abort ist gekennzeichnet durch hohe Zahl basophiler Zellen und Schleim, eine niedrige Zahl eosinophiler Zellen, die erst später, nach 8 Tagen, wieder beträchtlich zunehmen. 2. Die experimentellen Beobachtungen bei künstlicher Unterbrechung der Trächtigkeit der Ratte stimmen vaginalcytologisch mit den Beobachtungen bei fieberhaftem Abort grundsätzlich überein. 3. Die Diagnose eines provozierten Abortes kann vaginalcytologisch begründet sein, unter gerichtsmedizinischen Bedingungen allein, als einziger Beweis, nicht ausreichen, aber ausschlaggebend sein, wenn sie sich in weitere Beweise einfügt.
Type of Medium:
Electronic Resource
URL:
http://dx.doi.org/10.1007/BF00662519
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