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    Springer
    International journal of legal medicine 40 (1950), S. 76-87 
    ISSN: 1437-1596
    Source: Springer Online Journal Archives 1860-2000
    Topics: Medicine , Law
    Notes: Zusammenfassung Nach eingehender Untersuchung der Organe eines Todesfalles durch akute Benzinvergiftung, verglichen mit den bisher aus dem Schrifttum bekannten Tatsachen unter Berücksichtigung früherer eigener Beobachtungen, lassen sich in der Hauptsache folgende Feststellungen treffen: 1. Der chemische Nachweis höherer (Benzin) Kohlenwasserstoffe ist 24 Stunden nach der überlebten Vergiftung nicht mehr möglich. 2. Die Möglichkeit, histologisch eine Benzinvergiftung nachzuweisen, ergibt sich aus dem komplexen Befund von Lunge, Niere, Muskel und Gehirn. 3. Zwischen Lungenbefund und Resorptionsdauer des Benzins bestehen direkte Beziehungen. 4. Das hämorrhagische interstitielleintraalveoläre Ödem der Lunge bei maximaler Hyperämie ist für die Benzinvergiftung kennzeichnend. 5. Nach primärer Lipoidbildung im Gehirn tritt unter starker Zunahme sudanpositiver Fette ein fixer Pettabbau ein, der mit dem Abbau chromotroper Lipoide und einem perivasalem Ödem zusammengeht. 6. Die fettige Degeneration der Ganglien- und Gliazellen ist universell. 7. Nach Benzinvergiftung sind Spätschäden am Gehirn zu erwarten. 8. Die Bedeutung topistischer Faktoren wird hervorgehoben.
    Type of Medium: Electronic Resource
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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