ISSN:
1437-1596
Source:
Springer Online Journal Archives 1860-2000
Topics:
Medicine
,
Law
Notes:
Zusammenfassung Die Ausscheidung des Äthylalkohols wurde bei 42 Heimkehrern untersucht, die je zur Hälfte an der „trockenen” und der „feuchten” (d. h. mit Ödemen verbunden) Form der Dystrophie litten. Die früheren Befunde vonLaves konnten dabei in einer Hinsicht durchaus bestätigt werden: Der Alkohol verschwindet in einem Zeitraum bis zu 4–5 Std nach der Einnahme im allgemeinen rascher aus dem Blut als den bisherigen Mittelwerten entspricht. Wir bestimmten z. B. für β60 bei unseren Versuchspersonen im Mittel einen Wert von 0,188‰ Das „β” kann hierbei jedochnicht als Ausdruck der Verbrennung, d. h. desendgültigen Verschwindens des Alkohols aus dem Blut gewertet werden. Die Ausweitung unserer Versuche auf eine Zeitdauer von nahezu 10 Std ergab nämlich, daß in der Zeit von 4–8 Std nach Beendigung des Trinkens ein- oder mehrmals Nachschwankungen mit nachträglichem Wiederanstieg der Alkoholkurve vorkommen. Es fanden sich noch du chaus nennenswerte Titrationswerte nachwidmark in Fällen, wo bei gesteigerter, ja sogar bereits bei normaler Verbrennung, das Blut längst hätte alkoholfrei befunden werden müssen. Der Abfall der Alkoholkonzentrationen im Blut bei Dystrophikern beweist somit nach allem nicht die Steigerung der Verbrennung, sondern zeigt lediglich einen, wenn auch oft abnorm hohen und gelegentlich nachhaltigenDiffusionsabfall an. Es ist wahrscheinlich, daß der Alkohol in dem chemisch und physikalisch veränderten Gewebe — einschließlich der Ödemflüssigkeit — der Unterernährten und durch Eiweißmangel Geschädigten verschwindet und zu verschiedenen Zeiten und in unterschiedlichen Quantitäten im Sinne eines rückläufigen Diffusionsausgleichs in das Blut zurückströmt. DieAusscheidungsgeschwindigkeit des Alkohols ist bei Dystrophikern nicht erhöht: daher darf bei ihnen auch bei forensischer Begutachtungnicht etwa ein erhöhtes β in Ansatz gebracht werden. Im Gegenteil zwingt das Auftreten später Nachschwankungen zu sehr vorsichtiger Beurteilung der Blutalkoholbefunde bei chronisch Unterernährten, wobei man von einer Rückrechnung am besten ganz absieht. Man käme sonst leicht zu Werten, die zu Unrecht belasten würden.
Type of Medium:
Electronic Resource
URL:
http://dx.doi.org/10.1007/BF00664740
Permalink